Antrag DV - Beseitigung baulicher und technischer Mängel
Antrag: Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass folgende baulichen und technischen Mängel bis zum angegebenen Zeitpunkt sach- und fachgerecht behoben werden:
- In den Umkleiden, Funktionsbereichen, Treppenhäusern und Sanitär-bereichen im Gebäude Häberlstraße fehlen teilweise Deckenverkleidungen, andere sind nicht fachgerecht befestigt (Mängelbehebung bis spätestens Ende August 2013).
Begründung: Teilweise besteht Verletzungsgefahr durch ungesicherte Deckenelemente und Lampen.
- Es gibt beschädigte Bodenbeläge in den Fluren und Treppenhäusern im Gebäude Häberlstraße (Mängelbehebung bis spätestens Ende Dezember 2013).
Begründung: Diese Mängel stellen teilweise eine nicht unerhebliche Stolpergefahr – etwa an Treppenstufen und Absätzen – dar.
- Es bestehen starke Verschmutzungen und Schäden an Wänden, Decken und Fensterrahmen in den Hallen, Fluren und Treppenhäusern im Gebäude Häberlstraße (Mängelbehebung bis spätestens Ende August 2013)
Begründung: In vielen Gebäudeteilen sind zahlreiche Risse im Putz und teilweise im Mauerwerk, abgeplatzte Anstriche, unansehnliche Verfärbungen, starke Verschmutzungen, Kaugummi und Graffiti-Schmierereien sowie eine allgemeines Verwahrlosung der Räumlichkeiten zu beklagen.
- Die Lüftungsanlage im Gymnastiksaal EG Häberlstraße ist defekt. Die Zuluft (oder die Regelung der Zuluft) funktioniert offenbar seit Monaten nicht mehr (Mängelbehebung bis spätestens Ende Dezember 2013).
Begründung: Da in dem Raum viele Sportstunden mit Musik stattfinden, müssen die Fenster geschlossen werden (Lärmschutz). Schon aus diesem Grund ist eine funktionierende Lüftung notwendig. Im Winter zieht außerdem sehr kalte Luft unter den Türen in den Raum.
- Der Sockel des Notausgangs zum Parkplatz (große Halle Häberlstr.) ist schadhaft. Außerdem gibt es Schäden an der Dachrinne und Putzabplatzungen an der Außenfassade Häberlstr. (Mängelbehebung bis spätestens Ende November 2013).
Begründung: Da keine zeitnahe Reparatur erfolgte sind bereits größere Frostschäden entstanden. Frostschäden können die Standfestigkeit des betroffenen Bauteils beeinträchtigen. Damit diese nicht noch schlimmer werden, müssen die Mängel vor der nächsten Frostperiode behoben sein.
- Im Bereich des Parkplatzes, des Fahrradständers und der Zufahrt zum Gebäude Häberlstr. ist die Pflasterung beschädigt, locker und teilweise stark unterspült (Mängelbehebung bis spätestens Ende November 2013).
Begründung: Es gibt zahlreiche lockere Steine und stark unterspülte Bereiche, die unfallträchtig und möglicherweise einsturzgefährdet sind (für Fahrzeuge und Personen).
- Der Notfallknopf in der Sauna im Gebäude Häberlstr. funktioniert offenbar nicht, weil das Alarmsignal nicht an die zuständige Stelle geleitet wird (Mängelbehebung schnellstmöglich).
Begründung: Dieser Sicherheitsmangel muss schnellstmöglich beseitigt werden, um die Saunaanlage ordnungsgemäß betreiben zu können.
Zusammenfassende Begründung: An einigen Stellen im MTV-Gebäude Häberlstraße besteht Renovierungsbedarf. Es ist bekannt, dass einige dieser Maßnahmen während des laufenden Betriebs nur mit einer Einschränkung der normalen Nutzung der Räumlichkeiten durchgeführt werden können. Nichtsdestotrotz sind die genannten Arbeiten dringend notwendig und im angegebenen Zeitraum realisierbar.
Antrag – Alternative zum obigen Antrag
Wir sind der Meinung, dass die vorstehenden Mängel alle behoben werden müssen. Sollte die Delegiertenversammlung diesem Sammelantrag nicht zustimmen, weil der eine oder der andere Punkt als überflüssig oder undurchführbar angesehen wird, so soll über jeden Punkt der vorstehenden Mängelliste einzeln abgestimmt werden.