Rauchverbot auf dem Vereinsgelände - Historie

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  • Antrag DV - Rauchverbot auf dem Vereinsgelände

    von Chadi, angelegt

    Antrag: Der Vorstand Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass folgende Maßgaben umgesetzt werden: Für die von den Sportlern genutzten Liegenschaften des Vereins gilt ab 1. September 2013: - Rauchverbot in allen Gebäuden des MTV. - Außerhalb der Gebäude ist das Rauchen nur in entsprechend ausgewiesenen Bereichen gestattet. Die Bereiche müssen genügend Abstand von Fenstern, Türen sowie Lüftungsschächten zu den von den Vereinsmitgliedern genutzten Räumen haben. - Das Einhalten des Rauchverbots ist durch deutliche Kennzeichnung und andere adäquate Maßnahmen (Hausrecht) sicherzustellen.

    Begründung: Die Teilnehmer v.a. von Sportstunden im Gymnastiksaal, EG Häberlstr. werden oftmals geruchsbelästigendem und gesundheitsgefährdenem Zigarettenrauch ausgesetzt. Ein konsequenter Nichtraucherschutz verbessert die Situation für alle MTV-Mitglieder.

  • Antrag DV - Rauchverbot auf dem Vereinsgelände

    von Chadi, angelegt

    Antrag: Der Vorstand Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass folgende Maßgaben umgesetzt werden: Für die von den Sportlern genutzten Liegenschaften des Vereins gilt ab 1. September 2013: - Rauchverbot in allen Gebäuden des MTV. - Außerhalb der Gebäude ist das Rauchen nur in entsprechend ausgewiesenen Bereichen gestattet. Die Bereiche müssen genügend Abstand von Fenstern, Türen sowie Lüftungsschächten zu den von den Vereinsmitgliedern genutzten Räumen haben. - Das Einhalten des Rauchverbots ist durch deutliche Kennzeichnung und andere adäquate Maßnahmen (Hausrecht) sicherzustellen.

    Begründung: Die Teilnehmer v.a. von Sportstunden im Gymnastiksaal, EG Häberlstr. werden oftmals geruchsbelästigendem und gesundheitsgefährdenem Zigarettenrauch ausgesetzt. Ein konsequenter Nichtraucherschutz verbessert die Situation für alle MTV-Mitglieder.

  • Antrag DV - Rauchverbot

    von Buegelmeister, angelegt

    Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass folgende Maßgaben umgesetzt werden: Für die von den Sportlern genutzten Liegenschaften des Vereins gilt ab 1. September 2013:

    • Rauchverbot in allen Gebäuden des MTV.
    • Außerhalb der Gebäude ist das Rauchen nur in entsprechend ausgewiesenen Bereichen gestattet. Die Bereiche müssen genügend Abstand von Fenstern, Türen sowie Lüftungsschächten zu den von den Vereinsmitgliedern genutzten Räumen haben.
    • Das Einhalten des Rauchverbots ist durch deutliche Kennzeichnung und andere adäquate Maßnahmen (Hausrecht) sicherzustellen.
  • Antrag DV - Rauchverbot

    von Buegelmeister, angelegt

    Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass folgende Maßgaben umgesetzt werden: Für die von den Sportlern genutzten Liegenschaften des Vereins gilt ab 1. September 2013:

    • Rauchverbot in allen Gebäuden des MTV.
    • Außerhalb der Gebäude ist das Rauchen nur in entsprechend ausgewiesenen Bereichen gestattet. Die Bereiche müssen genügend Abstand von Fenstern, Türen sowie Lüftungsschächten zu den von den Vereinsmitgliedern genutzten Räumen haben.
    • Das Einhalten des Rauchverbots ist durch deutliche Kennzeichnung und andere adäquate Maßnahmen (Hausrecht) sicherzustellen.